Die eine Seite verschenkt
Wer heute einspeist, bekommt 7,70 ct je Kilowattstunde. Das ist der Preis dafür, den Abnehmer nicht zu kennen.
Für Kapitalgeber
Seit Juni 2026 erlaubt § 42c EnWG, Solarstrom über das öffentliche Netz mit anderen zu teilen. Damit entsteht ein Bedarf, den vorher niemand decken konnte. Wer teilen will, muss jemanden im selben Bilanzierungsgebiet finden. Genau das vermitteln wir, ab dem ersten Tag dieses Marktes.
Zwischen dem, was ein Dach für seinen Überschuss bekommt, und dem, was ein Haushalt für Strom zahlt, liegt eine Spanne.
Wer heute einspeist, bekommt 7,70 ct je Kilowattstunde. Das ist der Preis dafür, den Abnehmer nicht zu kennen.
Ein Haushalt zahlt für dieselbe Kilowattstunde ein Vielfaches davon. Beide sind über dasselbe Netz verbunden und durften bis Juni 2026 nicht miteinander handeln.
Den handeln beide Seiten frei aus. Jede Einigung darin stellt beide besser als vorher. Der Engpass ist nicht der Preis, sondern das Finden.
Wir sind kein Energieversorger, kein Bilanzkreisverantwortlicher und kein Messstellenbetreiber. Es gibt keinen Strom in unseren Büchern, keine Beschaffung und kein Preisrisiko.
Einmalig je vermittelter Sharing-Partnerschaft, danach je geteilter Kilowattstunde. Beides aufgeteilt auf beide Seiten. Bezahlt wird ein Ergebnis, nicht ein Zugang. Der Abschluss trägt den Einstieg, die geteilte Menge trägt den Betrieb.
Aufklärung, Rechner, Prüfung der Voraussetzungen und der Weg zum Netzbetreiber sind gebaut. Jede weitere Vermittlung nutzt dieselbe Strecke. Und eine vermittelte Partnerschaft zahlt nicht nur beim Abschluss, sondern solange sie teilt.
§ 42c EnWG ist seit Juni 2026 in Kraft. Wir warten auf keine Gesetzgebung, sondern arbeiten in einem Rahmen, der steht.
Energy Sharing verlangt auf beiden Seiten ein intelligentes Messsystem. Der Einbau läuft regional verschieden schnell, und damit öffnet sich der Markt Netzgebiet für Netzgebiet.
Sobald ein Netzgebiet so weit ist, zählt, wer dort bereits Paare zusammenbringen kann. Vormerkungen sind deshalb kein Beiwerk, sondern der Vorlauf des Geschäfts.
Damit Sie einschätzen können, worüber wir sprechen, bevor wir sprechen.
Konten, Profile, Netzgebietsprüfung und die Erfassung von Messstellen laufen auf eigener Infrastruktur in Deutschland. Zähleridentifikatoren liegen feldverschlüsselt.
§ 42c EnWG erlaubt Energy Sharing seit dem 1. Juni 2026 im eigenen Bilanzierungsgebiet. Ab dem 1. Juni 2028 kommen direkt angrenzende Gebiete derselben Regelzone hinzu.
Businessplan, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen und Löschkonzept liegen vor und gehen Ihnen auf Wunsch vorab zu.
Vormerkungen, Verteilung nach Postleitzahl und Reichweite legen wir im Gespräch offen, vollständig und gemessen.
Drei Ansichten aus der laufenden Plattform, mit einem Beispielkonto.
Kein Konto nötig. Wir antworten innerhalb von zwei Werktagen, mit einem konkreten Terminvorschlag.