kiloWatty

Für Kapitalgeber

Ein Markt, den ein Gesetz geöffnet hat.

Seit Juni 2026 erlaubt § 42c EnWG, Solarstrom über das öffentliche Netz mit anderen zu teilen. Damit entsteht ein Bedarf, den vorher niemand decken konnte. Wer teilen will, muss jemanden im selben Bilanzierungsgebiet finden. Genau das vermitteln wir, ab dem ersten Tag dieses Marktes.

Woraus das Geschäft entsteht

Zwischen dem, was ein Dach für seinen Überschuss bekommt, und dem, was ein Haushalt für Strom zahlt, liegt eine Spanne.

Die eine Seite verschenkt

Wer heute einspeist, bekommt 7,70 ct je Kilowattstunde. Das ist der Preis dafür, den Abnehmer nicht zu kennen.

Die andere Seite zahlt

Ein Haushalt zahlt für dieselbe Kilowattstunde ein Vielfaches davon. Beide sind über dasselbe Netz verbunden und durften bis Juni 2026 nicht miteinander handeln.

Wie das Modell rechnet

Vermittlung, keine Belieferung

Wir sind kein Energieversorger, kein Bilanzkreisverantwortlicher und kein Messstellenbetreiber. Es gibt keinen Strom in unseren Büchern, keine Beschaffung und kein Preisrisiko.

Wiederkehrend, nicht einmalig

Aufklärung, Rechner, Prüfung der Voraussetzungen und der Weg zum Netzbetreiber sind gebaut. Jede weitere Vermittlung nutzt dieselbe Strecke. Und eine vermittelte Partnerschaft zahlt nicht nur beim Abschluss, sondern solange sie teilt.

Warum der Zeitpunkt zählt

  1. 1

    Das Gesetz gilt bereits

    § 42c EnWG ist seit Juni 2026 in Kraft. Wir warten auf keine Gesetzgebung, sondern arbeiten in einem Rahmen, der steht.

  2. 2

    Die Technik entscheidet über das Tempo

    Energy Sharing verlangt auf beiden Seiten ein intelligentes Messsystem. Der Einbau läuft regional verschieden schnell, und damit öffnet sich der Markt Netzgebiet für Netzgebiet.

  3. 3

    Wer vorgemerkt ist, ist zuerst dran

    Sobald ein Netzgebiet so weit ist, zählt, wer dort bereits Paare zusammenbringen kann. Vormerkungen sind deshalb kein Beiwerk, sondern der Vorlauf des Geschäfts.

Was steht

Damit Sie einschätzen können, worüber wir sprechen, bevor wir sprechen.

Der Rechtsrahmen steht

§ 42c EnWG erlaubt Energy Sharing seit dem 1. Juni 2026 im eigenen Bilanzierungsgebiet. Ab dem 1. Juni 2028 kommen direkt angrenzende Gebiete derselben Regelzone hinzu.

Unterlagen auf Anfrage

Businessplan, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen und Löschkonzept liegen vor und gehen Ihnen auf Wunsch vorab zu.

Vormerkungen, Verteilung nach Postleitzahl und Reichweite legen wir im Gespräch offen, vollständig und gemessen.

So sieht die Plattform aus

Drei Ansichten aus der laufenden Plattform, mit einem Beispielkonto.

Die Übersicht im Konto: der nächste Schritt, darunter Profil, Netzbetreiber, Messstellen und Messsystem auf einen Blick.
Übersicht. Was als Nächstes ansteht, und wo der eigene Anschluss steht.
Eine Verhandlung: ein offenes Angebot über 13,50 Cent je geteilter Kilowattstunde, mit Annehmen, Ablehnen und Gegenangebot.
Verhandlung. Beide Seiten einigen sich direkt auf einen Preis je Kilowattstunde. Jedes Angebot hat einen Zustand und eine Frist.
Dein Weg: die Schritte vom bestätigten Konto bis zu passenden Nachbarn, mit dem Stand jedes Schritts.
Dein Weg. Die Strecke vom Konto bis zum geteilten Strom, und woran der nächste Schritt hängt.

Gespräch vereinbaren

Kein Konto nötig. Wir antworten innerhalb von zwei Werktagen, mit einem konkreten Terminvorschlag.

Ein Stichwort genügt. Hilft uns beim Sortieren.

Felder ohne den Zusatz „optional“ brauchen wir, um antworten zu können. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Beantwortung genutzt, siehe Datenschutzerklärung.

Wir antworten innerhalb von zwei Werktagen. Lieber direkt schreiben? info@kilowatty.de