Energy Sharing nach § 42c EnWG
Seit dem 1. Juni 2026 dürfen Betreiber von Erzeugungsanlagen überschüssigen Strom über das öffentliche Netz mit anderen Letztverbrauchern teilen, vorausgesetzt, beide Seiten liegen im selben Bilanzierungsgebiet. Der Preis wird frei vereinbart.
Warum das ein Unterschied ist
Bisher gab es zwei Möglichkeiten: selbst verbrauchen oder einspeisen. Einspeisen bringt derzeit rund 7,70 ct/kWh. Wer den Strom bekommt, bleibt anonym. Energy Sharing schafft eine dritte Möglichkeit: gezielt teilen, zu einem selbst ausgehandelten Preis.
Der entscheidende Punkt gegenüber Mieterstrom nach § 42a: Energy Sharing endet nicht an der Gebäudegrenze. Es funktioniert im gesamten Bilanzierungsgebiet.
Voraussetzungen
- Gleiches Bilanzierungsgebiet. Ein netztechnischer Bereich, meist deutlich größer als eine Nachbarschaft.
- Intelligentes Messsystem auf beiden Seiten. Ohne viertelstundengenaue Messung lässt sich nicht zuordnen, wessen Strom wann geflossen ist.
- Ein Vertrag zwischen den Parteien über Menge, Preis und Laufzeit.
- Mitwirkung des Netzbetreibers bei Zuordnung und Anmeldung.
Das Messsystem bekommst du hier
Von den vier Voraussetzungen ist das intelligente Messsystem die einzige, die du nicht selbst herstellen kannst. Also nehmen wir sie dir ab. Du legst in deinem Konto deine Messstelle an und beauftragst von dort ein Messsystem. Wir sammeln, was der Messstellenbetreiber braucht, und du verfolgst jeden Schritt im Konto. Wenn dein Zähler zum ersten Mal Werte sendet, bekommst du eine Nachricht. Von diesem Moment an ist dein Anschluss bereit.
Den Messstellenbetrieb bezahlst du nicht an uns. Er ist ein eigener Vertrag neben deinem Stromvertrag, mit einer eigenen jährlichen Rechnung. Was das kostet und wie lange es dauert, steht in den häufigen Fragen.
Was den Takt vorgibt
Der begrenzende Faktor ist nicht die Nachfrage, sondern die Messtechnik: Bundesweit sind erst rund 5,5 % der Messstellen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Da beide Seiten ein solches Messsystem brauchen, ist die Zahl der heute möglichen Paare entsprechend klein. Der gesetzlich verpflichtende Rollout ändert das schrittweise bis etwa 2028/29.
Zusätzlich setzen Netzbetreiber § 42c unterschiedlich schnell um. Genau deshalb nennen wir noch keine Pilotregion. Das tun wir, sobald ein Netzbetreiber zugesagt hat.
Was du heute tun kannst
Dich vormerken und dein Netzgebiet hinterlegen. Sobald in deinem Bilanzierungsgebiet genug Gegenstellen zusammenkommen und die Messtechnik steht, bist du vorbereitet. Zur Registrierung →
Was das in deinem Fall bedeutet, rechnet der Wirtschaftlichkeitsrechner aus: vier Regler, alles im Browser. Einzelfragen vertiefen die vier Ratgeber-Beiträge, etwa wie du an ein intelligentes Messsystem kommst und wann Mieterstrom besser passt.
Diese Seite erklärt den Rahmen allgemeinverständlich und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext.