kiloWatty

Neu seit Juni 2026 · § 42c EnWG

Dein Solarstrom ist
zu schade fürs Netz.

Statt deinen Überschuss für 7,70 ct einzuspeisen, teilst du ihn mit Menschen in deiner Region, zu einem Preis, den ihr selbst aushandelt. Beide Seiten stehen besser da als vorher. Zum Rechner →

Sobald dein Netzgebiet startet, bist du zuerst dran.

Was ist Energy Sharing?

Bis Juni 2026 ging dein Überschuss anonym ins Netz. Jetzt darfst du bestimmen, wer ihn bekommt.

Bisher

Einspeisen

Was du nicht selbst verbrauchst, geht ins Netz, für nur rund 7,70 ct/kWh. Das ist rund 21 % dessen, was ein Haushalt für dieselbe Kilowattstunde bezahlt.

Ergebnis

Beide gewinnen

Du bekommst mehr: im Beispiel 12,5 ct statt 7,70 ct (13,5 ct Sharing-Preis, abzüglich 1 ct Gebühr). Die andere Seite zahlt weniger: 33,4 ct statt 37 ct. Den Preis dazwischen bestimmt ihr.

Warum überhaupt teilen?

Was du sonst mit deinem Überschuss machen kannst, und wo Energy Sharing steht.

Vergleich der Möglichkeiten für Solarstrom-Überschuss
Kriterium Nur einspeisen Mieterstrom § 42a Netzbezug Energy Sharing § 42c
Erlös bzw. Preis je kWh 7,70 ct (Erzeuger:in) gebäudeintern ~37 ct (Abnehmer:in) frei verhandelt, für beide besser
Über die Gebäudegrenze hinaus entfällt nein, nur ein Gebäude ja ja, ganzes Bilanzierungsgebiet
Nachweislich lokaler Ökostrom nein ja nein, Graustrommix ja, von Nachbarn
Aufwand für Privatpersonen gering hoch, Betreiber­pflichten gering gering, wir begleiten
Was am Zähler nötig ist der vorhandene Einspeisezähler Messung je Wohneinheit der vorhandene Zähler intelligentes Messsystem auf beiden Seiten, wir bestellen es mit
Kosten keine Betreiber­pflichten keine einmalig 50 € (30 € Abnehmer:in, 20 € Erzeuger:in), dann 2 ct je geteilter kWh, davon 1 ct je Seite

Brauche ich ein Smart Meter?

Was bringt das konkret?

Schieb die Regler auf deine Situation.
Alles rechnet in deinem Browser.

Sonst rechnen wir mit den gesetzlichen Höchstpreisen: 100 € für den Einbau, danach 35 € im Jahr mehr als für den heutigen Zähler.

Geteilte Menge: 1.750 kWh/Jahr, begrenzt durch die kleinere der beiden Mengen

Vorteil Erzeuger:in

84 €/Jahr

ggü. Einspeisung zu 7,70 ct, nach 1,00 ct Gebühr

Vorteil Abnehmer:in

63 €/Jahr

Bezugspreis 33,4 ct statt 37,0 ct, Gebühr enthalten

Bei diesen Annahmen: als Erzeuger:in hättest du die 20 € nach rund 3 Monaten wieder drin, als Abnehmer:in die 30 € nach rund 6 Monaten.

Konto anlegen und dabei sein →

Womit gerechnet wird
  • Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh
  • Netzentgelte, Umlagen, Steuern 18,9 ct/kWh*
  • Laufende Gebühr 2,00 ct je geteilter kWh, je zur Hälfte getragen: 1,00 ct von jeder Seite
  • Der Abnehmerpreis ist der Sharing-Preis plus dem Block aus Netzentgelten plus 1,00 ct Gebühr; der Erzeugerpreis ist der Sharing-Preis minus 1,00 ct Gebühr
  • Vermittlung 50 € einmalig, aufgeteilt 60 % Abnehmer:in / 40 % Erzeuger:in
  • Wo noch kein intelligentes Messsystem ist: Einbau auf Wunsch 100 € einmalig (§ 35 MsbG), danach 60 € im Jahr (§ 30 Abs. 3 und § 35 MsbG) statt bis zu 25 € für die moderne Messeinrichtung (§ 32 MsbG). Gesetzliche Höchstpreise des grundzuständigen Messstellenbetreibers für Haushalte unter 6.000 kWh und Anlagen bis 7 kW; ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber nennt seinen eigenen Preis

* Der bundesweite Durchschnitt für Haushalte 2026 nach der BDEW-Strompreisanalyse, einschließlich Mehrwertsteuer, gerundet. Netzentgelte, Umlagen und Steuern unterscheiden sich je nach Netzgebiet und Anbieter und werden jährlich neu festgesetzt. In deinem Fall können es einige Cent mehr oder weniger sein, und damit verschiebt sich auch der Abnehmerpreis.

Beispielrechnung, Stand August 2026. Keine Zusage und kein Angebot: Der Sharing-Preis wird im Einzelfall frei verhandelt, tatsächliche Netzentgelte und Steuern unterscheiden sich regional. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät, dieser Rechner sendet nichts an uns.

So funktioniert’s

Vier Schritte. Die ersten drei kannst du heute gehen.

  1. 1

    Profil anlegen

    Netzgebiet, Anlage oder Verbrauch: nur was du teilen möchtest.

  2. 2

    Vorschlag erhalten

    Wir schlagen passende Gegenstellen im selben Bilanzierungsgebiet vor.

  3. 3

    Preis vereinbaren

    Ihr handelt den Sharing-Preis direkt aus. Wir bereiten den Vertrag vor.

  4. 4

    Strom teilen

    Sobald beide Seiten ein Smart Meter haben, läuft die Abrechnung automatisch.

Für beide Seiten

Energy Sharing braucht beide Seiten. Was jede Seite davon hat:

Du erzeugst Strom

  • Mehr Erlös als die Einspeisevergütung für jede geteilte Kilowattstunde
  • Deine Anlage rechnet sich schneller, ohne dass du etwas umbaust
  • Dein Strom bleibt in der Region, statt anonym im Netz zu verschwinden

Du verbrauchst Strom

  • Günstiger als der übliche Netzbezug, bei gleichem Komfort
  • Nachweislich lokaler Solarstrom statt Graustrommix
  • Kein Anbieterwechsel nötig, dein Reststromvertrag bleibt bestehen

Was es kostet

Wir sind Vermittler, kein Energieversorger. So verdienen wir Geld, vollständig aufgeschlüsselt.

Einmalig

50 € je vermitteltem Sharing

Fällig erst, wenn ein Vorschlag zustande gekommen ist und beide Seiten zugestimmt haben. Aufgeteilt auf beide: 60 % Abnehmer:in, 40 % Erzeuger:in, also 30 € und 20 €.

Kostenlos

Alles bis dahin

  • Konto anlegen und Profil hinterlegen
  • Wirtschaftlichkeitsrechner
  • Vormerkung für dein Netzgebiet
  • Fortschritts-Updates

Laufend

2 ct / kWh

Je zur Hälfte von beiden Seiten getragen, also 1 ct für dich. Berechnet wird nur, was wirklich geteilt wurde, nicht dein ganzer Verbrauch. Kein Abo, keine monatliche Grundgebühr. Dein Stromvertrag für den Reststrom bleibt bestehen; wir treten nicht zwischen dich und deinen Versorger.

Ob sich das für dich rechnet, zeigt der Rechner weiter oben. Er zieht die laufende Gebühr von beiden Vorteilen ab und weist aus, nach wie vielen Monaten die einmaligen 50 € ausgeglichen sind.

Sei dabei, wenn dein Netzgebiet startet

Zwei Wege. Wechseln kannst du jederzeit.

Nur Newsletter

Nur deine E-Mail-Adresse.

  • Fortschritts-Updates
  • Kein Konto, kein Passwort
  • Jederzeit mit einem Klick abbestellbar
  • Keine Werbung, nur was sich wirklich ändert
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Wer dahintersteht

Energy Sharing ist ein regionales Geschäft. Es findet in dem Netzgebiet statt, in dem du wohnst. kiloWatty entsteht in Ulm, und wir arbeiten für jedes Netzgebiet in Deutschland.

Portrait von Thomas Oelmayer

Thomas Oelmayer

Recht und Regulatorik

Thomas verantwortet bei kiloWatty die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen des Unternehmens und seiner Geschäftsmodelle.

Mehr über Thomas

Der Rechtsanwalt und Betriebswirt begleitet seit 1988 Projekte im Bereich erneuerbarer Energien und verfügt über langjährige Erfahrung mit den rechtlichen und steuerlichen Anforderungen von Solar-, Wind- und Wasserkraftprojekten.

Von 1996 bis 2011 war er Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg. Heute ist er zudem im Aufsichtsrat der Donau-Energie Bürger-Energie-Genossenschaft Ulm/Neu-Ulm tätig und verbindet damit juristische, regulatorische und praktische Erfahrung aus dem Energiesektor.

Profil ansehen

Portrait von Martin Brosig

Martin Brosig

Organisation und Betrieb

Martin verantwortet bei kiloWatty die Organisation, die operativen Prozesse und den Aufbau strategischer Partnerschaften.

Mehr über Martin

Als Engineering Project Manager in der Ernährungsindustrie steuert er Investitionsprojekte mit einem Volumen von über 100 Millionen Euro.

Sein Schwerpunkt liegt auf Industrial Engineering und der Umsetzung komplexer Projekte von der Planung bis zum laufenden Betrieb.

Diese Erfahrung bringt er bei kiloWatty in die Koordination von Partnern, Prozessen, Budgets und operativem Wachstum ein.

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Portrait von Vincent C. Mader

Vincent C. Mader

Technik und Produkt

Vincent verantwortet bei kiloWatty die technische Produktentwicklung: von der Systemarchitektur über Backend und Datenbanken bis zum Matching sowie den Anwendungen und Oberflächen für Web und Mobile.

Mehr über Vincent

Als Software Engineer entwickelt er Systeme für Prozessautomatisierung und Simulation und verbindet dabei langjährige Erfahrung in der Softwareentwicklung mit einem starken mathematisch-technischen Hintergrund.

Vincent hält einen M.Sc. in Physik der Universität Heidelberg mit Schwerpunkt auf numerischen Methoden und Computational Physics. Dieses Know-how bildet die Grundlage für die datengetriebene und skalierbare Entwicklung der kiloWatty-Plattform.

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Wir suchen Verstärkung: feste Mitarbeit, Praktikum, Werkstudium und Abschlussarbeit. Zur Karriereseite

Häufige Fragen

Was ist Energy Sharing?

Du teilst den Solarstrom, den du selbst nicht verbrauchst, mit anderen Menschen in deiner Region, statt ihn für die Einspeisevergütung ins Netz zu geben. Seit § 42c EnWG ist das über das öffentliche Netz erlaubt, wenn beide Seiten im selben Bilanzierungsgebiet liegen.

Ausführlich: Energy Sharing nach § 42c erklärt

Was habe ich davon?

Als Erzeuger:in bekommst du für den geteilten Strom mehr als die Einspeisevergütung. Als Abnehmerin oder Abnehmer zahlst du weniger als beim üblichen Netzbezug. Den Preis dazwischen handelt ihr frei aus.

Rechne dein Beispiel durch

Brauche ich ein Smart Meter?

Ja, und zwar auf beiden Seiten. Ohne intelligentes Messsystem lässt sich nicht nachweisen, wann wie viel Strom geflossen ist. Das ist derzeit die größte praktische Hürde: bundesweit sind erst rund 5,5 % der Messstellen umgerüstet.

Ausführlich: Was ein intelligentes Messsystem können muss

Was kostet ein intelligentes Messsystem?

Den Messstellenbetrieb bezahlst du nicht an uns: Er ist ein eigener Vertrag neben deinem Stromvertrag, und abgerechnet wird er jährlich. Für den grundzuständigen Messstellenbetreiber deines Netzgebiets gelten gesetzliche Preisobergrenzen nach dem Messstellenbetriebsgesetz. Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber, den du frei wählen kannst, darf davon abweichen und nennt dir seinen Preis. Unsere eigenen Gebühren stehen vollständig unter „Was kostet das?“.

Was wir selbst berechnen

Muss ich meinen Messstellenbetreiber wechseln?

Nur, wenn du willst. Ein intelligentes Messsystem baut entweder der grundzuständige Messstellenbetreiber deines Netzgebiets ein oder ein wettbewerblicher, den du selbst beauftragst. Beide Wege führen zum selben Ziel. Dein Stromvertrag bleibt davon in jedem Fall unberührt: Messstellenbetrieb und Stromlieferung sind zwei getrennte Verträge mit zwei getrennten Rechnungen.

Was passiert mit meinem alten Zähler?

Er wird beim Einbau ausgebaut und vom Messstellenbetreiber mitgenommen; er gehört ihm, nicht dir. Der Zählerstand wird dabei abgelesen und dokumentiert, er ist die Grundlage für die Schlussabrechnung. Du musst nichts vorbereiten außer einem: Der Zählerschrank muss zugänglich sein, und jemand muss vor Ort sein oder dich vertreten.

Wie lange dauert der Einbau?

Der Termin selbst dauert weniger als eine Stunde, und der Strom ist dabei kurz weg. Bis dahin vergehen in der Regel einige Wochen: Der Messstellenbetreiber meldet den Wechsel beim Netzbetreiber an, stimmt sich mit dem bisherigen Betreiber ab und vereinbart dann den Termin direkt mit dir. Wenn du über uns bestellst, siehst du jeden dieser Schritte in deinem Konto und bekommst eine Nachricht, sobald dein Zähler sendet.

Wann kann ich loslegen?

Registrieren, Profil und Netzgebiet hinterlegen und dich vormerken lassen kannst du sofort. Strom fließt, sobald auf beiden Seiten ein intelligentes Messsystem verbaut ist und der Netzbetreiber die Sharing-Gemeinschaft anmeldet. Weil der Rollout regional unterschiedlich schnell läuft, entscheidet dein Netzgebiet über den Zeitpunkt, und wir melden uns, sobald es bei dir so weit ist.

Ausführlich: Wo du deine Marktlokations-ID findest

Was kostet das?

Die Registrierung und der Rechner sind kostenlos. Für ein erfolgreich vermitteltes Sharing fallen einmalig 50 € an, aufgeteilt auf beide Seiten: 30 € für die Abnehmerseite, 20 € für die Erzeugerseite. Danach kostet jede geteilte Kilowattstunde 2 ct, je zur Hälfte von beiden Seiten getragen: 1 ct von dir. Bezahlt wird also erst, wenn vermittelt wurde, und danach nur, was tatsächlich geteilt wird. Kein Abonnement und keine monatliche Grundgebühr.

Im Rechner mit deinen Zahlen nachsehen

Seid ihr ein Stromanbieter?

Nein. Wir sind eine Vermittlungsplattform. Wir beliefern niemanden mit Strom, sind kein Bilanzkreisverantwortlicher und kein Messstellenbetreiber. Dein Stromvertrag für den Reststrom bleibt bestehen.

Muss ich mit meinen Nachbarn befreundet sein?

Nein. Ihr müsst nur im selben Bilanzierungsgebiet liegen. Das ist ein netztechnischer Bereich, meist deutlich größer als eine Nachbarschaft. Wer wen sieht, bestimmst du: Vor einer beidseitigen Zusage siehst du nur ungefähre Angaben, keine Namen und keine Adressen.

Ausführlich: Mieterstrom, Gebäudeversorgung oder Energy Sharing

Was passiert mit meinen Daten?

Dein Profil und alles, was du hier eingibst, liegt auf Servern in Deutschland. Für den Mailversand nutzen wir einen Anbieter mit Servern in der EU; dorthin geht nur deine Adresse samt Inhalt der jeweiligen Nachricht. Verkauft wird nichts. Der Wirtschaftlichkeitsrechner läuft vollständig in deinem Browser; deine Eingaben dort verlassen dein Gerät nicht. Details in der Datenschutzerklärung.

Die Datenschutzerklärung im Wortlaut

Kann ich mich auch nur für den Newsletter anmelden?

Ja. Dann bekommst du Fortschritts-Updates, legst aber kein Konto an. Ein Konto lohnt sich, wenn du dein Netzgebiet hinterlegen und bei Verfügbarkeit bevorzugt berücksichtigt werden willst. Wechseln kannst du jederzeit.

Zur Newsletter-Anmeldung

Kann ich bei kiloWatty arbeiten?

Ja. Wir wachsen und suchen Verstärkung in drei Feldern: Technik und Produkt, Recht und Regulatorik, Kontakt zu Netzbetreibern. Wir sprechen zuerst mit dir und schneiden die Rolle dann auf das zu, was du mitbringst.

Zur Karriereseite

Kann ich bei kiloWatty ein Praktikum machen?

Ja, ab etwa acht Wochen, als Pflichtpraktikum oder freiwillig. Werkstudium und Abschlussarbeiten gehen auch. Du bekommst ein eigenes Thema statt Zuarbeit, und die Vergütung besprechen wir vor der Zusage.

Rahmen und Ablauf auf der Karriereseite

Ich bin Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber.

Wir sind Vermittlungsplattform, nicht Lieferant: kein Bilanzkreis, keine Messstelle, kein Stromvertrag. Wir führen Erzeugung und Verbrauch innerhalb eines Bilanzierungsgebiets zusammen und übergeben Ihnen eine fertig zugeordnete Gemeinschaft. Von Ihrer Seite braucht es den üblichen Weg für die Anmeldung nach § 42c EnWG und die Zuordnung von Marktlokation zu Bilanzierungsgebiet. Auf unserer Seite für Netzbetreiber stehen die technischen und prozessualen Fragen im Einzelnen, samt Kontaktweg für ein erstes Gespräch.

Zur Seite für Netzbetreiber