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Energy Sharing nach § 42c EnWG
Wir vermitteln Sharing-Partnerschaften zwischen Letztverbrauchern im selben Bilanzierungsgebiet. Für Sie heißt das: ein Ansprechpartner und vorqualifizierte Anfragen statt vieler Einzelfälle.
Wir sind
- eine Vermittlungsplattform zwischen Erzeugern und Abnehmern
- Ansprechpartner für die Endkundschaft, inkl. Aufklärung und Vertragsvorbereitung
- ein Kanal, über den Sharing-Anfragen strukturiert und vollständig bei Ihnen ankommen
Wir sind nicht
- Energieversorger. Wir beliefern niemanden mit Strom
- Bilanzkreisverantwortlicher
- Messstellenbetreiber
- Wettbewerber um Ihre Netz- oder Messentgelte
Was wir von Ihnen brauchen
- Zuordnung zum Bilanzierungsgebiet
- Bestätigung, ob zwei Marktlokationen im selben Bilanzierungsgebiet liegen. Für die meisten Netzbetreiber lesen wir das aus der öffentlichen BDEW-Liste; bei Netzbetreibern mit mehreren Gebieten brauchen wir Sie.
- Messung an beiden Marktlokationen
- § 42c EnWG verlangt beidseitig Viertelstundenwerte, bei Haushalten ein intelligentes Messsystem. Wo Sie grundzuständiger Messstellenbetreiber sind: die Bestätigung, dass es verbaut ist.
- Abgestimmter Datenaustausch
- Nach BNetzA-Mitteilung Nr. 73 ohne neue Prozesse auf Ihrer Seite, im bestehenden Lieferanten- und Bilanzkreismodell. Wir stimmen ab, welche Angaben wann bei wem ankommen.
Was Sie davon haben
- Gebündelte Anfragen
- Statt einzelner Privatpersonen mit unvollständigen Angaben erreichen Sie vorqualifizierte Paare.
- Ein Ansprechpartner
- Rückfragen, Aufklärung und Erwartungsmanagement laufen über uns, nicht über Ihren Kundenservice.
- Für wettbewerbliche Messstellenbetreiber: ein Verkaufsargument
- Energy Sharing braucht bei Haushalten auf beiden Seiten ein intelligentes Messsystem. Unsere Nutzenden wollen aus eigenem Antrieb eines. Ein Zugang zu genau der Nachfrage, die den Rollout trägt.
Was mit Daten passiert
- Wir sind Verantwortlicher, nicht Ihr Auftragsverarbeiter
- Wir erheben die Daten unserer Nutzenden selbst und in eigenem Namen. Aus einer Pilotpartnerschaft entsteht keine Auftragsverarbeitung in Ihrem Auftrag.
- Was zu Ihnen fließt, bestimmen Sie
- Für eine Zuordnungsanfrage brauchen wir von Ihnen eine Bestätigung, nicht umgekehrt. Welche Angaben wir übermitteln, legen wir vorab gemeinsam fest.
- Server in Deutschland
- Server und Sicherungen bei einem deutschen Anbieter, Zähleridentifikatoren feldverschlüsselt. Außerhalb der EU nur die Mitteilungen der iPhone-App über Apple, ohne Zähler- und Profildaten.
- Unterlagen auf Anfrage
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen und Löschkonzept liegen vor und gehen Ihnen auf Wunsch vorab zu.
§ 42c Abs. 4 EnWG: seit 1. Juni 2026 Sharing innerhalb des eigenen Bilanzierungsgebiets. · ab 1. Juni 2028 zusätzlich in direkt angrenzenden Bilanzierungsgebieten derselben Regelzone. Direkt angrenzende Netzbetreiber wirken dafür zusammen.
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