Ja, und zwar auf beiden Seiten. Das ist derzeit die größte praktische Hürde für Energy Sharing.
Warum überhaupt
Beim Energy Sharing muss nachweisbar sein, wann wie viel Strom geflossen ist, nicht nur wie viel insgesamt. Nur so lässt sich zuordnen, welcher Anteil deines Überschusses tatsächlich bei deiner Gegenstelle angekommen ist. Dafür verlangt § 42c EnWG Messwerte im Viertelstundenraster, und die liefert bei Haushalten nur ein intelligentes Messsystem.
Moderne Messeinrichtung ist nicht dasselbe
Hier verwechseln viele zwei Dinge:
| Moderne Messeinrichtung (mME) | Intelligentes Messsystem (iMSys) | |
|---|---|---|
| Digitale Anzeige | ✓ | ✓ |
| Speichert Verbrauchswerte | ✓ | ✓ |
| Übermittelt Werte automatisch | ✗ | ✓ |
| Für Energy Sharing geeignet | nein | ja |
Ein iMSys ist eine moderne Messeinrichtung plus ein Smart-Meter-Gateway, das die Werte sicher überträgt. Wenn bei dir vor einigen Jahren der alte Ferraris-Zähler gegen einen digitalen getauscht wurde, ist das mit hoher Wahrscheinlichkeit nur eine mME.
Wie du herausfindest, was du hast
Schau auf den Zähler: Steht dort ein separates Gerät daneben, das mit dem Zähler verbunden ist, ist das vermutlich das Gateway. Sicher weißt du es über deinen Messstellenbetreiber. Das ist nicht zwingend dein Stromanbieter, sondern oft der Netzbetreiber.
Wie du eines bekommst
- Pflichteinbau: Ab bestimmten Verbrauchs- und Erzeugungsschwellen baut der grundzuständige Messstellenbetreiber ohnehin ein iMSys ein.
- Auf eigenen Wunsch: Du kannst den Einbau aktiv verlangen. Das Entgelt ist gesetzlich gedeckelt.
- Wettbewerblicher Messstellenbetreiber: Du darfst den Anbieter wechseln.
Wo der Rollout heute steht
Bundesweit ist erst ein einstelliger Prozentsatz der Messstellen mit einem iMSys ausgestattet. Da beide Seiten eines brauchen, ist die Zahl heute möglicher Paare entsprechend klein, und sie wächst mit jedem Einbau. Wer sich jetzt registriert, steht bereit, sobald in seinem Bilanzierungsgebiet beide Seiten ein Messsystem haben.
Stand und Schwellenwerte ändern sich; maßgeblich ist das MsbG in der jeweils geltenden Fassung.