Drei Modelle, die oft in einen Topf geworfen werden, aber verschiedene Probleme lösen. Der entscheidende Unterschied ist: Wo endet die Reichweite?
Mieterstrom (§ 42a EnWG)
Strom vom Dach geht an die Menschen im selben Gebäude. Klassisch: Vermieterin baut eine Anlage aufs Mehrfamilienhaus, Mietparteien beziehen daraus.
- Reichweite: ein Gebäude bzw. Gebäudekomplex
- Gut, wenn du ein Mehrfamilienhaus mit geeignetem Dach hast
- Haken: Es entstehen Betreiberpflichten. Man wird faktisch zum Stromversorger, mit allem, was daran hängt.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG)
Die schlankere Variante innerhalb eines Gebäudes: weniger Pflichten als Mieterstrom, dafür ohne Belieferungsverhältnis. Der erzeugte Strom wird nach einem Schlüssel auf die Beteiligten aufgeteilt.
- Reichweite: ein Gebäude
- Gut, wenn ihr im Haus eine gemeinsame Anlage betreiben wollt, ohne Versorgerpflichten
Energy Sharing (§ 42c EnWG)
Der Unterschied: Es endet nicht am Gebäude. Strom wird über das öffentliche Netz mit anderen Letztverbrauchern im selben Bilanzierungsgebiet geteilt.
- Reichweite: das gesamte Bilanzierungsgebiet
- Gut, wenn du ein Einfamilienhaus mit Überschuss hast und niemanden im eigenen Gebäude, der ihn brauchen könnte
- Haken: Beide Seiten brauchen ein intelligentes Messsystem (warum).
Der Vergleich
| Mieterstrom | Gebäudeversorgung | Energy Sharing | |
|---|---|---|---|
| Reichweite | ein Gebäude | ein Gebäude | Bilanzierungsgebiet |
| Betreiberpflichten | hoch | gering | gering |
| Smart Meter nötig | nein | teilweise | ja, beidseitig |
| Heute breit nutzbar | ja | ja | noch nicht |
Und wenn beides passt?
Die Modelle schließen einander nicht aus. Wer ein Mehrfamilienhaus versorgt und trotzdem Überschuss hat, kann diesen zusätzlich teilen. In der Praxis ist die Frage meist einfach: Gibt es im eigenen Gebäude jemanden, der den Strom braucht? Wenn ja, ist § 42a oder § 42b der kürzere Weg. Wenn nein, ist Energy Sharing das Modell, das überhaupt eine Möglichkeit eröffnet.
Welches Modell im Einzelfall zulässig und wirtschaftlich ist, hängt von Anlagengröße, Inbetriebnahmedatum und Netzgebiet ab. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung.